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Vorhandene und beabsichtigte Inhalte dieses Kapitels ...

... und es wendet sich an:

HINWEIS: Ich übernehme keine Haftung für die sachliche Richtigkeit der Informationen auf dieser Seite.

Am Ende sind genug weitere Informationsquellen (Literaturempfehlungen, Internetadressen) angegeben, so daß sich jeder selbst umfassend und detailliert informieren kann.

Diese Seite ist nicht als detaillierte Beschreibung der Rechtslage, der GEMA und der GVL zu verstehen, sondern lediglich eine Sammlung erster Tips um gravierende Fehler gleich zu vermeiden.

Grundsätzlich gilt:
Niemals sollte man voreilig irgendwelche Geschäfte mit eigenen kreativen Leistungen machen. Z.B. vor einem sog. Plattenvertrag sollte man sich immer mit einem informierten Rechtsgelehrten beraten. Auch wenn dieser Mensch Geld sehen möchte.

Er sollt auch genug Ahnung und Interesse haben die finanziellen Dinge durchzurechnen. Im Zweifelsfall sollte man sich auch dazu z.B. einen kaufmännisch Erfahrenen Mitmenschen zur Rate ziehen.

Es stecken gerade bei den Abmachungen über Gelder viele Fallstricke in Verträgen, die die Zukunft eines Künstlers arg beeinträchtigen können!

Allgemeines zum Urheberrecht in Deutschland

Das Urheberrecht ist in Deutschland(!) Persönlichkeitsrecht auf den eigenen Kopf. Das heißt man muß kreative Leistungen nirgends anmelden damit ein Urheberschutz vorhanden ist. Formaljuristisch ist ein Kunstwerk (Text, Bild, Musik, ...) ab dem Moment in dem der Gedanke/die Idee den Kopf verläßt und für andere erfahrbar (hörbar, fühlbar, sichtbar) wird geschützt. Problematisch ist jedoch im Falle eines Rechtsstreites der Nachweis wann dieser Zeitpunkt war.

Deshalb bietet es sich an, entweder mit einer Veröffentlichung (Live-Auftritt, Kleinauflage) zu einem nachweisbaren Zeitpunkt an die Öffentlichkeit zu treten. Den billigen Trick eine Kassette per Einschreiben an sich selbst zu schicken kann man sich sparen. Diese Beweismittel ist leicht anfechtbar und damit wirkungslos.

Das Urheberrecht kann man - im Gegensatz zu Amerika - nie verkaufen. Man kann Anderen nur erlauben es zu nutzen (Plattenfirma, Rundfunk, Veranstalter, Musikkonsument!). Dafür daß sie sich um die Verbreitung kümmern und damit latürnich die Einnahmen des Künstlers steigern, dürfen sie sich auch einen Brocken abschneiden. Das sind allerdings beim sog. Musikverlag mal locker 40% des GEMA-Geldes! Also Vorsicht beim Unterschreiben von Verträgen, bei denen das Verlagsrecht vergeben wird.

Da gibt´s ja von manchen Studios ganz hasige Tricks um Abschreibungen abzuzocken und weil sie außer einer günstigeren Produktion nicht für den Autor machen wird der auch noch mit verarscht. Ach ja, der Begriff Öffentlichkeit ist juristisch mal wieder etwas breit ausdefiniert worden.

Weitere Quellen

Literatur

Recht im Musikbusiness (wird in jeder KEYS-Ausgabe beworben) 

Links dazu

Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechen mbH (GVL)

Heimhuder Straße 5
20148 Hamburg
Tel.: 040/4 11 70-0
Fax.: 040/4 10 38 66

Die GEMA

Hier muß man ein bißchen stöbern um die zuständige Bezirksvertretung herauszufinden. Dort findet man auch den Kontakt zu weiteren Gesellschaften, die etwa mit dem Schutz bzw. der Verwertung von Urheberrechten zu tun haben (VG-Wort).

Sonstige Literatur zum Thema Musik

Handbuch für Rockmusiker

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